THG-Prämie für Halter:innen von E-Mobilen

Über das Netzwerk der Bürgerwerke eG, unseres Partners im Energievertrieb, können wir allen Halter:innen eines Elektro-Fahrzeugs anbieten, eine Prämie aus der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) für ihr Fahrzeug zu beantragen. Dabei können Sie als e-Mobilist:in direkt profitieren und zusätzlich die UrStrom eG finanziell  unterstützen.

Wenn Sie die THG-Prämie in Anspruch nehmen möchten, können Sie unter https://buergerwerke.de/thg Ihren Fahrzeugschein hochladen und für Ihre Treibhausgas-Einsparungen für das Jahr 2022 diese Prämie geltend machen. Davon erhalten Sie steueroptimierte 255 €, zusätzlich erhält die UrStrom eG 45 €. Damit können wir weitere Erneuerbare-Energien-Projekte realisieren.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie die UrStrom eG unterstützen möchten, tragen Sie bei der Frage „Welche Genossenschaft möchten Sie unterstützen?“ auf Seite 2 des Formulars „UrStrom“ ein.

Unter https://buergerwerke.de/thg finden Sie Erläuterungen, aber auch Kritik zur THG-Prämie und Kontaktmöglichkeiten, falls Sie weitere Fragen haben.

Übrigens: Ebenso wie die Bürgerwerke eG sind wir der Überzeugung, dass alleine ein Ersatz konventioneller Fahrzeuge durch Elektrofahrzeuge kein ausreichender Beitrag zur dringend benötigten Verkehrswende ist. Die Mobilitätswende beinhaltet auch die Reduktion des motorisierten Individualverkehrs und einen massiven Ausbau des ÖPNV und der Rad- sowie Fußgängerinfrastruktur. Entsprechend teilen wir die Kritik, dass der THG-Quotenhandel ausschließlich Halter:innen von Elektrofahrzeugen zugutekommt und beispielsweise nicht den Personen, die sich ganz ohne eigenes Auto – also noch emissionsärmer – fortbewegen. Wir setzen darauf, dass die Politik hier nachsteuert und die Verkehrswende sozialverträglicher gestaltet.

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