Im Interview: Klimaschutzministerin Katrin Eder

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat Ende 2024 ein ambitioniertes Landesklimaschutzgesetz (LKSG) vorgelegt. Das Ziel: Rheinland-Pfalz soll bis 2040 klimaneutral sein. UrStrom-Vorständin Leonie Martin hat bei Klimaschutzministerin Katrin Eder kritisch nachgefragt.

Foto: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität/Christof Mattes

Frau Eder, warum hat Rheinland-Pfalz sein Klimaschutzgesetz, das eines der ersten bundesweit war, novelliert?

Der Klimawandel ist die zentrale Herausforderung unserer Generation. Unwetterextreme wie Stürme, Starkregenereignisse, Überflutungen und ausgedehnte Hitze- und Dürreperioden haben an Intensität und Häufigkeit zugenommen und werden noch weiter zunehmen. Bereits jetzt gehören einige Gebiete in Rheinland-Pfalz, wie die Vorderpfalz am Oberrheingraben oder Rheinhessen, zu den wärmsten Regionen Deutschlands. Die Grundlage für ein gutes, gesundes sowie sozial und wirtschaftlich stabiles Leben ist gefährdet. Darauf muss Politik reagieren.

Das aktuell geltende Landesklimaschutzgesetz ist seit 2014 in Kraft. Seitdem haben sich auf internationaler Ebene mit dem Pariser Klimaschutzabkommen (2015), auf europäischer Ebene mit dem Europäischen Klimagesetz (2021) und auf Bundesebene mit dem Bundesklimaschutzgesetz gesetzgeberisch die Rahmenbedingungen deutlich geändert. Gehörte Rheinland-Pfalz 2014 mit einem der ersten Klimaschutzgesetze in Deutschland und dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 noch zu den Vorreitern, sind Ziele und Inhalte des Gesetzes angesichts der verschärften Klimakrise mittlerweile aus der Zeit gefallen. Zudem gibt es inzwischen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das ein Klimaschutzgebot des Staates festlegt. Hier werden der Schutz der nachfolgenden Generationen vor Klimawandelfolgen und die Klimaneutralität in den Fokus genommen.

Im Koalitionsvertrag 2021 wurde mit Blick auf all diese Entwicklungen vereinbart, das Landesklimaschutzgesetz fortzuschreiben. Neben dem Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2040 sollen dabei laut Koalitionsvertrag Sektorziele festgelegt und das Ausbauziel 100 Prozent Strom aus Erneuerbaren Energien für 2030 verankert werden.

Das Gesetz gilt für Maßnahmen, die das Land betreffen, nicht aber für Unternehmen und Privatleute. Wie will das Land die Menschen trotzdem motivieren, Einsatz zu zeigen? Welche Förderungen und Beratungen sind hier womöglich geplant? Wo könnten Bürgerenergiegenossenschaften eine Rolle spielen?

Das Land setzt sich selbst ambitionierte Ziele und geht voran. Unsere Bürgerinnen und Bürger sollen von der Transformation zur Klimaneutralität profitieren und auch in den nächsten Jahrzehnten ein lebenswertes, stabiles sowie sozial und wirtschaftlich nachhaltiges Rheinland-Pfalz vorfinden. Und natürlich sind sie ein wichtiger Teil der Transformation. Es existiert eine breite Förderlandschaft für Privathaushalte auf Bundesebene, die durch Maßnahmen auf Landesebene flankiert werden. Bei dem Ausbau von PV etwa haben wir ein Solarkataster ins Leben gerufen, bei dem alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos Informationen abrufen können, ob sich eine Solaranlage auf dem eigenen Hausdach lohnt.

Auch hilft die Verbraucherzentrale RLP, deren Energieberatung wir umfangreich fördern, an rund 75 Standorten weiter und berät etwa zu den Themen Energie, Klima und Bauen. Zudem profitieren Bürgerinnen und Bürger auch mittelbar von unserem kommunalen Beratungsprogramm Kommunaler Klimapakt und dem Investitionsprogrammen KIPKI, durch das Landesgelder in Höhe von 180 Millionen Euro für Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsmaßnahmen in rheinland-pfälzische Gemeinden und Städte fließen. Viele Kommunen haben im Rahmen von KIPKI Förderprogramme für Privathaushalte aufgelegt wie zum Beispiel für Balkonkraftwerke oder Speicher.

Auch wird es demnächst das Regionalprogramm „regional. zukunft. nachhaltig“ geben. Bei der aktuellen Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes, das die konkreten Klimaschutzmaßnahmen des Landes enthält, wurden Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Mitgestaltung und Transparenz sind wichtig. Auch aus diesem Grund sind Energiegenossenschaften bedeutsam, weil sie regional verankert und durch Bürger*innenbeteiligung die Akzeptanz der erneuerbaren Energien steigern. Hier werden neben reiner Erzeugung von Strom auch zunehmend neue Geschäftsmodelle identifiziert. Das 2012 gegründete Landesnetzwerk sorgt dabei als Impulsgeber, Vermittler und Multiplikator.

Das Gesetz liest sich zwischendurch sehr theoretisch mit wenigen konkreten Zielen und praxisnahen Umsetzungen. Viele Positionen lesen sich als eher verwaltend. Können Sie hier einen besseren Eindruck erster tatsächlicher Maßnahmen nennen?

Das LKSG ist ein Gesetz, das den großen Rahmen setzt. Die Bürgerinnen und Bürger profitieren dennoch von wirksamen Klimaschutzmaßnahmen, weil sie die Klimawandelfolgen wie Starkregen, Dürre, Hitze und Trockenheit begrenzen. Sie profitieren von einem in Rheinland-Pfalz erfolgenden Ausbau der Erneuerbaren Energien, weil die Strompreise so unabhängig von fossilen Importen planbar werden. Aufgrund dieser Ziele ist das Landesklimaschutzgesetz für die Bürgerinnen und Bürger wichtig, auch wenn es sich nicht direkt an sie richtet.

Welche drei Maßnahmen scheinen Ihnen am wichtigsten?

Zunächst möchte ich die drei wichtigsten Inhalte nennen: Das LKSG schafft Verbindlichkeit in den Zielen und klare Verantwortlichkeiten bei der Umsetzung der nötigen Klimaschutzmaßnahmen. Durch Transparenz ermöglicht es die öffentliche Kontrolle über den Fortschritt bei der Erreichung der Klimaschutzziele.

Die Maßnahmen müssen in den jeweiligen Zuständigkeiten entwickelt werden – wir geben sie nicht vor. Sie können von mehr Ladestationen für E-Autos über den Ausbau des ÖPNV bis hin zu Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden reichen. Zentral ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien, aber auch die Stärkung des natürlichen Klimaschutzes zum Beispiel durch unsere Wälder, die ein wertvoller CO2-Speicher sind. 

Es gibt klare Zuständigkeiten für die einzelnen Sektoren. Dennoch ist ein Ausgleich zwischen den Sektoren möglich. Nimmt das nicht den Druck aus den betreffenden Sektoren?

Um Klimaneutralität zu erreichen, müssen in allen Bereichen Treibhausgasemissionen reduziert werden. In der Vergangenheit hat das in einzelnen Sektoren wie Industrie und Energie deutlich besser geklappt als beispielsweise im Verkehr. Die Aufteilung nach Sektoren macht transparent, wo Klimaschutzmaßnahmen wirken und wo nicht. Das erleichtert die Nachsteuerung in den Bereichen, wo Maßnahmen nicht greifen.

Beim möglichen Ausgleich zwischen den Sektoren orientieren wir uns an der Systematik des Bundes. Mit den Sektorenzielen 2040 sowie dem Reduktionspfad mit Gesamtemissionszielen für 2030, 2035 und 2040 ist der Weg zur Klimaneutralität 2040 deutlich und nachvollziehbar beschrieben. Mit den regelmäßigen Fortschrittsberichten und der Möglichkeit, Expertengutachten hinzuzuziehen, werden wir jederzeit wissen, ob wir uns auf dem Pfad befinden oder wie wir auf ihn zurückkehren können.

Am Ende ist entscheidend, ob wir die angestrebte Reduktion an Treibhausgasen erreichen. Hier haben wir einen klaren Weg und ein klares Ziel.

Was passiert, wenn ein zuständiges Ministerium in seinem Bereich die Ziele nicht erfüllt?

Im Gesetz wird ein Klimaschutzmonitoring verankert, mit dem regelmäßig nachverfolgt wird, wie sich die Treibhausgasemissionen in Rheinland-Pfalz entwickeln. Dabei wird auch berücksichtigt, wie sich die Entwicklungen in Bund und EU auf die rheinland-pfälzische Entwicklung auswirken.

Wenn Ziele verfehlt werden und dies nicht allein auf fehlende Maßnahmen in Bund und EU zurückzuführen ist, sondern auch auf fehlende Einsparungen in Landeszuständigkeit, greift der Nachsteuerungsmechanismus. Das Land muss dann zusätzliche Maßnahmen prüfen und initiieren. Dies betrifft in erster Linie immer das jeweilige Ministerium, das das jeweilige Handlungsfeld koordiniert.

Frau Ministerin, wir danken Ihnen ganz herzlich für das Gespräch.

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